RVR im Stadteil Forst
Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Abzweig Krautmühlenweg
VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem, aufgeschultertem Gehwegparken bei 6 m Fahrbahnquerschnitt
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, links 0,75 m und rechts 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 4,35 m roter Fahrbahnoberfläche, weiterhin aufgeschultertes Gehwegparken mit Stellplatzmarkierung
Blickrichtung: stadteinwärts vom Krautmühlenweg
Krautmühlenweg
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Robert-Koch-Straße
VORHER:
gemeinsamer Geh-/Radweg mit 2,5 m Breite
NACHHER:
gemeinsamer Geh-/Radweg mit abschnittsweiser Verbreiterung auf 3,5 m Breite (Baumschutz) und Bedarfs-Beleuchtung
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: Abbiegesituation stadteinwärts Krautmühlenweg - Obere Drimbornstraße
Blickrichtung: Abbiegesituation stadtauswärts Obere Drimbornstraße - Krautmühlenweg
Zustand 2016: parkende KFZ behindern Einbiegen auf Straße
Zustand 2016: Umlaufsperren und Betonpoller
Zustand 2017: erste bauliche Verbesserungsmaßnahmen
Clermontstraße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Trierer Straße an Kreuzung Robert-Koch-Straße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 6,5 m Fahrbahnquerschnitt ungeordnetem aufgeschulterten Gehwegparken
NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, abknickende Vorfahrt für RVR, mit 0,4 m und 1 m Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, kein Gehwegparken, 5,1 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: Kreuzung mit Robert-Koch-Straße
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Robert-Koch-Straße
Altstraße im Abschnitt Clermontstraße bis Drei-Rosen-Straße
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Virchowstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken
NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,75 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Clermontstraße
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Virchowstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, unebenes Pflaster
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, neu asphaltiert
Blickrichtung: aus Virchowstraße auf RVR
Altstraße im Abschnitt Drei-Rosen-Straße bis Am Kupferofen
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken
NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 1,00 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße
Altstraße im Abschnitt Am Kupferofen bis Adenauerallee
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Adenauerallee
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken
NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,5 m (links) und 1,0 m (rechts) Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, 4,10 m rote Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Am Kupferofen
Adenauerallee
Blickrichtung: stadtauswärts, nach Fahrtrichtung Beverau, von rechts RVR aus Altstraße
VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Landesstraße (L 260), mit zweimal 7,0 m Fahrbahnquerschnitt + mittigem Grünstreifen, beidseitig 1,5 m Radfahrstreifen, kein Parken
NACHHER:
?
Blickrichtung: stadtauswärts, aus Fahrtrichtung Beverau
Lintertstraße
Blickrichtung: stadteinwärts auf Kreuzung Adenauerallee
VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Kreisstraße (K 35), beidseitig Schutzstreifen, zwei Abbiegespuren
NACHHER:
?
Blickrichtung: stadtauswärts
VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Kreisstraße (K 35), mit 7,0 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken, Gehwege mit Zusatzschild "Radfahrer frei"
NACHHER:
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Blickrichtung: stadtauswärts in Höhe Kreuzung Buschmühle
Blickrichtung: stadteinwärts in Höhe Staudenweg
Verbindung Lintertstraße zur Sittarder Straße
Blickrichtung: stadtauswärts
VORHER:
Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei"
NACHHER:
?
Blickrichtung: stadteinwärts in Höhe Kreuzung Herbartstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, Fahrbahnrandparken, mit XX m Fahrbahnquerschnitt
NACHHER:
?
Sittarderstraße im Abschnitt Schopenhauerstraße bis Haus Nr. 31
Blickrichtung: stadtauswärts von Schopenhauerstraße in Richtung Neuhausstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem Fahrbahnrandparken bei 5,6 m Fahrbahnquerschnitt
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, Sicherheitstrennstreifen 0,4 m links und 0,75 m rechts zu markierten Stellplätzen mit 4,45 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadteinwärts von Neuhausstraße in Richtung Schopenhauerstraße
Blickrichtung: aus Neuhausstraße auf querende Rad-Vorrang-Route entlang der Sittarder Straße
Blickrichtung: Kreuzung Sittarder Straße mit Arnoldstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, unebenes Pflaster im Kreuzungsbereich
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, Vorfahrt entlang der RVR, neuer Asphalt mit roter Fahrbahnoberfläche
Sittarderstraße im Abschnitt Haus Nr. 31 bis Königsberger Straße
Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Landdrostenstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit beidseitigen Stellplätzen bei 7,6 m Fahrbahnquerschnitt
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 1,0 m zu Längsstellplätzen mit 5,6 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Landdrostenstraße
Königsbergerstraße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links
NACHHER:
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Danziger Straße
Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Kreuzung Königsberger Straße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, Fahrbahnbreite 6 m, mit Schrägparkplätze und Längsparkplätzen
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 0,75 m zu Stellplätzen mit 4,5 m roter Fahrbahnoberfläche
Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Stettiner Straße
Verbindung Danziger Straße bis Stettiner Straße
Blickrichtung: XX
VORHER:
Geh- / Radweg mit 2,5 m Breite
NACHHER:
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Stettiner Straße
VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links
NACHHER:
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Herderstraße
Blickrichtung: stadtauswärts von Stettiner Straße in Richtung Autobahnunterführung (A 4)
VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem Fahrbahnrandparken bei 6 m Fahrbahnquerschnitt
NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 5,2 m roter Fahrbahnoberfläche, kein Fahrbahnrandparken
Blickrichtung: stadteinwärts von Autobahnunterführung (A 4) in Richtung Stettiner Straße