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erfolge:realisierung_rvr_brand:rvr_stadtteil_forst:start

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RVR im Stadteil Forst

Obere Drimbornstraße

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Abzweig Krautmühlenweg

VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem, aufgeschultertem Gehwegparken bei 6 m Fahrbahnquerschnitt

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, links 0,75 m und rechts 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 4,35 m roter Fahrbahnoberfläche, weiterhin aufgeschultertes Gehwegparken mit Stellplatzmarkierung

Blickrichtung: stadteinwärts vom Krautmühlenweg


Krautmühlenweg

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Robert-Koch-Straße

VORHER:
gemeinsamer Geh-/Radweg mit 2,5 m Breite

NACHHER:
gemeinsamer Geh-/Radweg mit abschnittsweiser Verbreiterung auf 3,5 m Breite (Baumschutz) und Bedarfs-Beleuchtung

Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Obere Drimbornstraße

Blickrichtung: Abbiegesituation stadteinwärts Krautmühlenweg - Obere Drimbornstraße

Blickrichtung: Abbiegesituation stadtauswärts Obere Drimbornstraße - Krautmühlenweg

Zustand 2016: parkende KFZ behindern Einbiegen auf Straße

Zustand 2016: Umlaufsperren und Betonpoller

Zustand 2017: erste bauliche Verbesserungsmaßnahmen


Clermontstraße

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Trierer Straße an Kreuzung Robert-Koch-Straße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 6,5 m Fahrbahnquerschnitt ungeordnetem aufgeschulterten Gehwegparken

NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, abknickende Vorfahrt für RVR, mit 0,4 m und 1 m Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, kein Gehwegparken, 5,1 m rote Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: Kreuzung mit Robert-Koch-Straße

Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Robert-Koch-Straße


Altstraße im Abschnitt Clermontstraße bis Drei-Rosen-Straße

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Virchowstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken

NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,75 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Clermontstraße

Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Virchowstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, unebenes Pflaster

Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, neu asphaltiert

Blickrichtung: aus Virchowstraße auf RVR


Altstraße im Abschnitt Drei-Rosen-Straße bis Am Kupferofen

Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken

NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 1,00 m (links bergab) und 0,4 m (rechts bergauf) Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkplätzen, 4,35 m rote Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Drei-Rosen-Straße


Altstraße im Abschnitt Am Kupferofen bis Adenauerallee

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Adenauerallee

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit 5,6 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken

NACHHER:
Fahrradstraße mit KFZ frei, Vorfahrt für RVR, mit 0,5 m (links) und 1,0 m (rechts) Sicherheitstrennstreifen zu Senkrechtparkplätzen, 4,10 m rote Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Am Kupferofen


Adenauerallee

Blickrichtung: stadtauswärts, nach Fahrtrichtung Beverau, von rechts RVR aus Altstraße

VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Landesstraße (L 260), mit zweimal 7,0 m Fahrbahnquerschnitt + mittigem Grünstreifen, beidseitig 1,5 m Radfahrstreifen, kein Parken

NACHHER:
?

Blickrichtung: stadtauswärts, aus Fahrtrichtung Beverau


Lintertstraße

Blickrichtung: stadteinwärts auf Kreuzung Adenauerallee

VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Kreisstraße (K 35), beidseitig Schutzstreifen, zwei Abbiegespuren

NACHHER:
?

Blickrichtung: stadtauswärts

VORHER:
Tempo 50, klassifizierte Kreisstraße (K 35), mit 7,0 m Fahrbahnquerschnitt, beidseitigem Parken, Gehwege mit Zusatzschild "Radfahrer frei"

NACHHER:
?

Blickrichtung: stadtauswärts in Höhe Kreuzung Buschmühle

Blickrichtung: stadteinwärts in Höhe Staudenweg


Verbindung Lintertstraße zur Sittarder Straße

Blickrichtung: stadtauswärts

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, Fahrbahnrandparken, mit XX m Fahrbahnquerschnitt

NACHHER:
?


Sittarderstraße im Abschnitt Schopenhauerstraße bis Haus Nr. 31

Blickrichtung: stadtauswärts von Schopenhauerstraße in Richtung Neuhausstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem Fahrbahnrandparken bei 5,6 m Fahrbahnquerschnitt

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, Sicherheitstrennstreifen 0,4 m links und 0,75 m rechts zu markierten Stellplätzen mit 4,45 m roter Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadteinwärts von Neuhausstraße in Richtung Schopenhauerstraße

Blickrichtung: aus Neuhausstraße auf querende Rad-Vorrang-Route entlang der Sittarder Straße

Blickrichtung: Kreuzung Sittarder Straße mit Arnoldstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, unebenes Pflaster im Kreuzungsbereich

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, Vorfahrt entlang der RVR, neuer Asphalt mit roter Fahrbahnoberfläche


Sittarderstraße im Abschnitt Haus Nr. 31 bis Königsberger Straße

Blickrichtung: stadteinwärts Kreuzung Landdrostenstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, mit beidseitigen Stellplätzen bei 7,6 m Fahrbahnquerschnitt

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 1,0 m zu Längsstellplätzen mit 5,6 m roter Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadtauswärts Kreuzung Landdrostenstraße


Königsbergerstraße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links

NACHHER:
?


Danziger Straße

Blickrichtung: stadteinwärts in Richtung Kreuzung Königsberger Straße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links, Fahrbahnbreite 6 m, mit Schrägparkplätze und Längsparkplätzen

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig Sicherheitstrennstreifen 0,75 m zu Stellplätzen mit 4,5 m roter Fahrbahnoberfläche

Blickrichtung: stadtauswärts in Richtung Stettiner Straße


Verbindung Danziger Straße bis Stettiner Straße

Blickrichtung: XX

VORHER:
Geh- / Radweg mit 2,5 m Breite

NACHHER:
?


Stettiner Straße

VORHER:
Tempo 30-Zone, Rechts-vor-Links

NACHHER:
?


Herderstraße

Blickrichtung: stadtauswärts von Stettiner Straße in Richtung Autobahnunterführung (A 4)

VORHER:
Tempo 30-Zone mit ungeordnetem Fahrbahnrandparken bei 6 m Fahrbahnquerschnitt

NACHHER:
Fahrradstraße, KFZ frei, beidseitig 0,4 m Sicherheitstrennstreifen mit 5,2 m roter Fahrbahnoberfläche, kein Fahrbahnrandparken

Blickrichtung: stadteinwärts von Autobahnunterführung (A 4) in Richtung Stettiner Straße

erfolge/realisierung_rvr_brand/rvr_stadtteil_forst/start.1630952622.txt.gz · Zuletzt geändert: 06. 09. 2021, 20.23 Uhr von brand_biker

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