Freigaben für Radverkehr
Rindsbergweg
Der Rindsbergweg ist eine häufig genutzte Strecke, etwa um von Brand ins Gewerbegebiet Oberforstbach zu radeln. Bergab war er bis 2015 mit dem Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ beschildert. Dadurch war dort auch das Radfahren verboten. Wer das trotzdem tat, musste zwar kaum befürchten erwischt zu werden, hätte aber im Falle eines Unfalls auf der abschüssigen Strecke schlechte Karten gehabt.
Auf unseren Hinweis hin reagierte die Stadt sehr schnell und ersetzte das Schild durch das Zeichen 252, welches nur motorisierte Fahrzeuge ausschließt. Neben der erhöhten Rechtssicherheit wirken sich solche kleinen Veränderungen auch positiv auf Radroutenplaner und Fahrrad-Navigationsgeräte aus. Denn eine gut gepflegte Routing-Anwendung kann nur Strecken vorschlagen, auf denen Radverkehr auch legal ist.